BRANCHEN

Die Bedürfnisse der Mandanten kennen und wirtschaftliche Zusammenhänge im Blick behalten

Einen Rechtsstreit zu führen beinhaltet nicht nur juristische Aspekte. Die Prozesstaktik muss auch immer die kaufmännische Sichtweise im Blick behalten. Dazu gehört es, die Bedürfnisse des Mandanten zu erkennen und die wirtschaftlichen Zusammenhänge seiner Geschäftsbranche zu verstehen. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Wirtschaftsanwalt kennt Dr. Thiele die Herausforderungen seiner Mandanten aus bestimmten Branchen besonders gut.

  • Erneuerbare Energien / Renewables

  • Handel und Gewerbe

  • Freie Berufe

  • Automotive

  • Elektronikhersteller

  • B2B

  • Versicherungen

  • Family Office

  • Medizintechnik

  • Lebensmittelindustrie

  • Maritime Wirtschaft

  • M&A / Unternehmenskäufe / Corporate

  • Private Equity

  • Immobilienwirtschaft / Baugewerbe

REFERENZEN

Gerichtliche Vertretung eines renommierten Thermostatherstellers in selbständigem Beweisverfahren und anschließendem Hauptsacheverfahren zur erfolgreichen Abwehr behaupteter Gewährleistungsansprüche bezüglich eines Kühlsystems im Verwaltungsgebäude einer Großbank

Beratung und Vertretung eines Handelskonzerns gegen Wartungsunternehmen in gerichtlichem selbständigem Beweisverfahren und anschließendem Hauptsacheverfahren zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich einer mangelhaft gewarteten Distributionsanlage

Beratung und Vertretung einer Partei in einem DIS-Schiedsverfahren zur Abwehr von Gewährleistungsansprüchen in einem Offshore-Windparkprojekt wegen behaupteter Mangelhaftigkeit eines ICCP-Korrosionsschutzsystems (Streitwert ca. EUR 6.400.000,00)

Beratung und Vertretung eines Haarprodukteherstellers in Gerichtsverfahren zur Durchsetzung einer Darlehensforderung von ca. EUR 3 Mio.

Gerichtliche Vertretung eines Unternehmens zur Durchsetzung einer Forderung gegen eine Maschinenbruchversicherung (Streitwert ca. EUR 430.000,00)

Beratung und Vertretung einer renommierten Steuerberatungsgesellschaft in vielschichtigem Rechtsstreit mit zwei ehemaligen geschäftsführenden Gesellschaftern (u.a. wegen Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Schadensersatz aus Geschäftsführerhaftung, Einziehung von Geschäftsanteilen, unberechtigten Nebeneinkünften, Auskunftserteilung)

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