Wie können wir helfen?
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Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei umfasst in erster Linie die Beratung und Vertretung in wirtschaftsrechtlichen und anspruchsvollen zivilrechtlichen Streitigkeiten (bundesweit). Dies gilt nicht nur für gerichtliche Maßnahmen, sondern auch in der vorprozessualen Phase, in der vorab sondiert werden sollte, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung einvernehmlich vermieden werden kann.
Herr Dr. Thiele vertritt seine Mandanten nicht nur in Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten, sondern auch in alternativen Streitbeilegungsmechanismen wie beispielsweise Schiedsverfahren, Mediation, Schlichtungsverfahren, Schiedsgutachterverfahren und sonstigen ADR-Instrumenten. Neben der Parteivertretung in schiedsgerichtlichen Verfahren kann Dr. Thiele darüber hinaus als Schiedsrichter involviert werden, beispielsweise für ICC-, DIS-, Ad-hoc- oder Adjukations(schieds)verfahren.
Im Einzelfall steht die Kanzlei auch für die Beratung im vertragsgestaltenden Bereich zur Verfügung: So kann ein erfahrener Prozessrechtler durch die Begleitung von Vertragsverhandlungen konfliktträchtige und unausgewogene Vertragsklauseln bereits im Vorfeld vermeiden oder zumindest relativieren.